in der Vereinbarung zum strukturierten Qualitätsbericht nach § 137 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss bestehend aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, den Spitzverbänden der deutschen Krankenkassen unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates die Veröffentlichung eines Qualitätsberichtes im zweijährigen Abstand durch alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser zur Information von Krankenkassen, Patienten und einweisenden Ärzten beschlossen.
Im vorliegenden Qualitätsbericht sind die umfangreichen Aktivitäten diesbezüglich nur sehr kurz dargestellt. Der Grund dafür liegt in der Beschränkung des Umfanges dieses Berichts, der in der oben genannten Vereinbarung von den Vertragspartnern so festgelegt wurde.
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Rosi Bachmann
Qualitätsmanagement
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E-Mail: r.bachmann(at)sb.shg-kliniken.de
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